Residualwertverfahren
Das Residualwertverfahren dient zur Ermittlung des Marktwertes von unbebauten Liegenschaften, Projektentwicklungen und bebauten Liegenschaften bei denen eine grundlegende Revitalisierung geplant ist.
Das Residualwertverfahren ist besonders geeignet:
- Für die Beurteilung von Marktwerten einer unmittelbar bevorstehenden, konkretisierten Projektentwicklung bzw. eines im Bau befindlichen Projektes
- Für die Bewertung von bebauten Liegenschaften, die am Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit angelangt sind und bei denen deshalb eine Revitalisierung oder Umnutzung geplant ist.
- Zur Überprüfung der höchsten und besten Nutzungsform (highest and best use) von bebauten Liegenschaften.
- Herleitung eines sogenannten „Tragfähigen Grundstückswertes“, der ausgehend vom fiktiven Veräußerungserlös unter Berücksichtigung aller Kosten den maximal kaufmännisch vertretbaren Grundstückswert definiert.
- Ableitung des Projektgewinns, der ausgehend vom fiktiven Veräußerungserlös unter Bertücksichtigung aller Projektkosten und eines feststehenden Grundstückspreises ermittelt wird.